Krankheitsbild: Fussdeformitäten
Oft wird eine operative Behandlung zu umgehen sein durch Anpassung nach Maß gefertigter Einlagen oder Schuhzurichtungen. Sollten diese Maßnahmen nicht dauerhaft zum Erfolg führen, wird ggf. ein operatives Vorgehen gewählt. Je nach Ausprägung der Fehlstellung, den genauen Beschwerden und individuellen Faktoren des Patienten (Alter, Knochenqualität, Zustand des Gelenkes) wird die jeweils beste Operationsmethode ausgewählt.
Schiefstellung der Grosszehe (Hallux valgus):
Darunter versteht man die Abweichung der Großzehe in Richtung der kleinen Zehen. Diese wird begünstigt durch enges Schuhwerk und tritt oft innerhalb von Familien gehäuft auf. Die Folgen sind häufig Schmerzen an der Innenseite des Großzehengrundgelenkes mit Ausbildung eines Ballens und später auch Fehlstellungen der anderen Zehen. Diese werden meist nach oben abgedrängt und bilden eine schmerzhafte Hornhautschwiele über dem Mittelgelenk (Hammerzehe, Krallenzehe).
Operation nach Austin (Chevron):
Hierbei wird der 1. Mittelfußknochen kurz vor dem Großzehengrundgelenk mit einer feinen Säge durchtrennt und der zehenwärts gelegene Teil nach außen verschoben. Der den Ballen bildende Knochen wird entfernt, die beiden Knochenteile werden verschraubt. Ein so operierter Fuß ist unmittelbar danach belastbar, für 4-5 Wochen wird ein Spezialschuh getragen.
Operation nach Lapidus:
Bei stärkeren Fehlstellungen oder Instabilitäten im Bereich der Fußwurzel-Mittelfußgelenke sind aufwändigere Verfahren geeignet, eine normale, belastbare Fußarchitektur wiederherzustellen. Postoperativ ist hierbei allerdings eine Entlastung erforderlich.
Verschleiss des Grosszehengrundgelenkes (Arthrose, Hallux rigidus):
Hierunter versteht man eine schmerzhafte Bewegungseinschränkung, die mit einem Knorpelschaden einhergeht und bis zur völligen Gelenkzerstörung gehen kann. In der Folge kommt es auch manchmal zu Schmerzen am äußeren Fußrand, da der Fuß unbewusst schmerzbedingt falsch belastet wird. Auch hierfür stehen unterschiedliche Verfahren zur Verfügung.
Bei nur geringem Verschleiß kann es ausreichen, vorstehende Knochenanteile zu entfernen oder den 1. Mittelfußknochen zu kürzen. Bei starkem Verschleiß empfiehlt sich in der Regel die Versteifung des Großzehengrundgelenkes. Dies schafft einen schmerzfreien stabilen 1. Zehenstrahl, über den dann beim Gehen der Fuß kräftig abgedrückt werden kann. Entgegen der häufigen Vorstellung von Patienten, dass dieses Verfahren sehr beeinträchtigend sein müsse, ist es im Gegenteil ein sehr bewährtes Verfahren, das dauerhaft gute Ergebnisse liefert.
Hammerzehe, Krallenzehe:
Diese Deformität der kleinen Zehen geht oft mit Schmerzen auf der Zehenrückseite oder an der Zehenbeere einher, es bestehen Hühneraugen, im Verlauf auch Entzündungen durch Hautverletzung. Durch einen veränderten Sehnenzug kann es zur vermehrten Belastung der Mittelfußköpfchen kommen, so dass Schmerzen an der Fußsohle mit z.T. erheblichen Hornhautschwielen resultieren.
Eine mögliche Operation hierfür ist die dauerhafte Versteifung des fehlgestellten Gelenkes in korrigierter Stellung. Gegebenfalls muss zusätzlich eine Verlängerung der Strecksehne durchgeführt werden oder auch ein sog. Sehnentransfer, wobei eine Beugesehne verlagert wird und so die Zehe in korrekter Stellung hält. Eine Belastung des Fußes ist unmittelbar postoperativ in einem Spezialschuh möglich.